Wechsel von einer U3 (Krippe) Betreuung in Ü3 Betreuung
Die bisher gebuchte U3
Betreuung wird automatisch bis zum Schuleintritt in der Ü3 Betreuung weitergeführt.
Soll Ihr Kind in einer Anschlussbetreuung (Ü3) in eine
andere Betreuungsform wechseln, dann geben Sie bitte einen separaten Antrag auf
Änderung der Betreuungszeit bei der Gemeindeverwaltung ab. Den Antrag können
Sie auf der Homepage herunterladen. Der Antrag muss bis zum bis zum
15.02. vor dem Wechselmonat abgegeben werden.
Es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass das Kind in
derselben Einrichtung auf Grund begrenzter Platzkapazität betreut bleiben kann.
Sonstige Hinweise:
Mit dem ersten Tag in der Kinderkrippe/Kindergarten beginnt
die stundenweise Eingewöhnung. Wie sich die Eingewöhnung Ihres Kindes konkret
gestaltet, werden Sie im Aufnahmegespräch mit dem pädagogischen Fachpersonal
detailliert erfahren.
Für den Besuch der Kindertageseinrichtung werden Benutzungsgebühren
nach der Kindertagesstättengebührenordnung der Gemeinde Unterensingen erhoben.
Sofern Ihr Haushaltsnettoeinkommen unterhalb einer
bestimmten Einkommensgrenze liegt, können Sie eine Ermäßigung/ Befreiung der
Gebühren schriftlich beim Landratsamt Esslingen, Jugendamt, wirtschaftliche
Jugendhilfe beantragen.